AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Living Light – Filmproduktion
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Aufträge über Film- und Videoproduktionen (z. B. Imagefilme, Hochzeitsfilme, Musikvideos, Social-Media-Content) zwischen Mark Jan Müller, Living Light – Filmproduktion ("Living Light") und dem Auftraggeber. Sie gelten für Unternehmer und Verbraucher. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Living Light ihnen in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Angebot haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
Angebote von Living Light sind 30 Tage gültig, sofern im Angebot nichts anderes steht. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch Unterschrift annimmt. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot.
§ 3 Preise und Zahlung
Living Light ist Kleinunternehmer nach § 19 UStG; es wird keine Umsatzsteuer berechnet. Nach Auftragsbestätigung ist eine Anzahlung von 25 % des Auftragswerts fällig, sofern im Angebot kein anderer Satz vereinbart ist. Der Drehtermin ist erst mit Eingang der Anzahlung verbindlich reserviert. Der Restbetrag ist nach Lieferung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
Reisekosten außerhalb Münchens und Leistungen, die über das Angebot hinausgehen (z. B. zusätzliche Drehzeit), werden nach Absprache gesondert berechnet.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle nötigen Informationen bereit und sorgt für Drehgenehmigungen an den vereinbarten Orten. Er informiert die mitwirkenden und anwesenden Personen über die Aufnahmen und holt, soweit erforderlich, deren Einwilligung ein. Für Material, das er zur Verfügung stellt (z. B. Logos, Fotos, Musik), versichert er, die nötigen Rechte zu besitzen, und stellt Living Light insoweit von Ansprüchen Dritter frei. Mehraufwand durch Verzögerungen auf Seiten des Auftraggebers kann gesondert berechnet werden.
§ 5 Gestaltung und Korrekturschleifen
Living Light hat im Rahmen des Briefings künstlerische Gestaltungsfreiheit. Im Preis sind zwei Korrekturschleifen enthalten. Korrekturwünsche sind je Schleife gesammelt mitzuteilen. Korrekturen sind Änderungen am bestehenden Schnitt; eine neue Konzeption oder zusätzliche Drehs sind keine Korrekturen. Weitere Korrekturschleifen werden nach Aufwand berechnet.
§ 6 Lieferung und Abnahme
Die Lieferung erfolgt digital per Download-Link im vereinbarten Format. Der Auftraggeber sichert die Dateien selbst; der Link ist zeitlich begrenzt. Teilt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung keine Korrekturwünsche oder Mängel mit, gilt das Werk als abgenommen. Living Light weist bei der Lieferung auf diese Frist hin.
§ 7 Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den im Angebot vereinbarten Zweck. Bei Hochzeits- und anderen Privatfilmen ist das die private Nutzung. Eine Nutzung darüber hinaus, etwa für bezahlte Werbung, TV, Kino oder durch Dritte, sowie die Bearbeitung durch Dritte bedarf der Vereinbarung im Angebot oder der Zustimmung von Living Light.
Rohmaterial und Projektdateien sind nur Teil der Lieferung, wenn dies vereinbart ist. Lizenzierte Musik wird für den vereinbarten Zweck lizenziert.
Living Light darf Ausschnitte und das fertige Werk zur Eigenwerbung (Website, Social Media, Portfolio) nutzen. Bei Unternehmen gilt dies, solange der Auftraggeber nicht in Textform widerspricht; bei Privataufträgen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers.
§ 8 Stornierung und Verschiebung durch den Auftraggeber
Sagt der Auftraggeber einen fest vereinbarten Drehtermin ab, berechnet Living Light pauschal:
- bis 60 Tage vor dem Termin: die vereinbarte Anzahlung (in der Regel 25 % des Auftragswerts)
- 59 bis 14 Tage vor dem Termin: 50 % des Auftragswerts
- weniger als 14 Tage vor dem Termin: 80 % des Auftragswerts
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Eine Verschiebung ist bis 30 Tage vor dem Termin einmalig kostenfrei möglich, sofern ein Ersatztermin verfügbar ist.
§ 9 Ausfall durch Living Light
Kann Living Light einen Termin wegen Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt nicht wahrnehmen, bemüht sich Living Light in Absprache mit dem Auftraggeber um einen Ersatztermin oder eine gleichwertige Vertretung. Ist beides nicht möglich, werden bereits gezahlte Beträge erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach § 10.
§ 10 Haftung
Living Light haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Living Light nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
§ 11 Archivierung
Living Light bewahrt Rohmaterial und Projektdateien mindestens drei Monate nach Lieferung auf. Danach können sie ohne weitere Ankündigung gelöscht werden. Eine längere Archivierung ist nach Vereinbarung möglich.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich per E-Mail, Telefon oder auf anderem Fernweg geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Angebot beigefügt wird.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch keine zwingenden Schutzvorschriften ihres Wohnsitzstaates entzogen werden. Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist Gerichtsstand München. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
Stand: November 2026
